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Mobs, Farmen und Redstoneschaltungen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus SGPGGB Wiki
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Bei Startergrundstücken gilt eine Sonderregelung: Unterirdisch kann unbegrenzt viel Farmland vorhanden sein, oberirdisch gilt weiterhin Grundstückslänge x Grundstücksbreite x 2.

Version vom 11. Mai 2026, 20:48 Uhr

Mobs

Mobs, das heißt Land- und Wassertiere, Monster usw. sind aktuell auf 50 Mobs pro Chunk bzw. pro Grundstück auf Länge x Breite / 30 Mobs (mindestens 50) limitiert. Bei einer Überschreitung des Limits werden die überzähligen Mobs automatisch gelöscht (feindliche vor friedlichen Mobs).

Es kann vorkommen, dass wir bei Problemen mit dem Server Monster und Tiere entfernen müssen.

Tiere sterben häufig durch Ersticken in Wänden oder Decken. Je mehr Tiere in einem Raum/Gehege sind, desto mehr Kollisionen zwischen ihnen gibt es und umso wahrscheinlicher ist der Tod von ihnen. Wenn also zu viele Mobs auf einem Fleck sind, sterben diese. Es werden keine Tiere ersetzt.

Leider kann es vorkommen, dass Tiere ohne weiteres despawnen. Du kannst mit dem Benennen deines Tieres, durch ein Namesschild, die Chance zum Despawnen verringern.

Außerhalb der Grundstücke spawnen auf den Mainservern keine Mobs, da das Mobspawning deaktiviert ist. Bei aktivem Mobspawning muss die*der Grundstückseigentümer*in dafür Sorge tragen, dass die gespawnten Mobs weder das Grundstück verlassen, noch andere Spieler*innen außerhalb des Grundstücks verletzen können.

Berechnung des erlaubten Farmlands

Grundstückslänge x Grundstücksbreite x 2 (z.B.: 100 x 100 x 2 = 20.000 Blöcke) Farmen können über beliebig viele Etagen verteilt werden, solange die maximale Anzahl an Blöcken nicht überschritten wird.

Regelung gilt für...

  • Melonen
  • Kürbisse
  • Kakteen
  • Zuckerrohr
  • Weizen
  • Kartoffeln
  • Karotten
  • Rote Bete
  • Kakaobohnen
  • Netherwarzen/Seelensand
  • Lianen
  • Spitzer Tropfstein (ein Block pro Strang)
  • Seetang (ein Block pro Strang)
  • Bambus (ein Block pro Säule)

Bei Startergrundstücken gilt eine Sonderregelung: Unterirdisch kann unbegrenzt viel Farmland vorhanden sein, oberirdisch gilt weiterhin Grundstückslänge x Grundstücksbreite x 2.